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AGB`s Urheberrecht bei fotografischen Aufnahmen (und damit Anspruch auf den Besitz des Negatives derselben) und zum Recht am eigenen Bild (und damit auf Verwertung des Bildes des Fotografierten) 1.1) Die fotografischen Arbeiten von Babyklick dürfen von dem Kunden nur zu denn Vertraglich vereinbarten Zweck verwendet werden. 1.2) Sollte der Kunde Vertragswidrig handeln, verpflichtet sich der Kunde mir eine Entschädigung in Höhe von 150% meines Tarifes zu bezahlen. (SAB schw. Arbeitsgem. der Bild-Agentur und Bild-Archive) 1.3) Verwendet der Kunde von mir gemachte Arbeiten, so ist dieser verpflichtet den Namen www.babyklick.ch zu erwähnen. 2.1) Die Fotografin von Babyklick behält die Urheber- und Bildrechte der gemachten fotografischen Arbeiten vollumfänglich,  Nach Art 2 des Urheberrechtsgesetzes (URG) geniessen die Bilder Schutz, wenn sie als Werk bezeichnet werden können dank individuellem Charakter, d.h. persönlichem Gepräge des Fotografen, wie Beleuchtung, Hintergrundsgestaltung, Positionierung/Instruktion des/der Abzubildenden, gestalterische Endbearbeitung von Serien. Art. 16, Absatz 2 des URG bestimmt. Der Fotograf behält daher die in seinem Werk verkörperten weiteren Nutzungsrechte.  . Kunden welche eine Bedenkzeit dies ermöglich Dritten in jeder Form meine fotografischen Arbeiten zugänglich zu machen (Internet, Werbung usw.) 2.2) Diese Rechte überträgt mir der Kunde mit der Zustimmung in Form eines Werkvertrages im Sinne von Art 363 OR. Gegenstand des Werkvertrages ist in meinem Fall die veröffentlichung der Bilder im Netz, die Ablieferung der Bilder. Die Herausgabe der Negative, die in der Zwischenstufe lediglich eine Hilfsfunktion erfüllen, müsste bei Auftragserteilung speziell vereinbart werden. Nach Art 2 des Urheberrechtsgesetzes (URG) geniessen die Bilder Schutz, wenn sie als Werk bezeichnet werden können dank individuellem Charakter, d.h. persönlichem Gepräge des Fotografen, wie Beleuchtung, Hintergrundsgestaltung, Positionierung/Instruktion des/der Abzubildenden, gestalterische Endbearbeitung von Serien. Art. 16, Absatz 2 des URG bestimmt. Der Fotograf behält daher die in seinem Werk verkörperten weiteren Nutzungsrechte.  . Kunden welche eine Bedenkzeit wünschen oder keine Veröffentlichung möchten, (wird im Vertrag festgehalten) müssen innert 30 Tagen nach meiner Anfrage/Gesuch in schriftlich zustimmen, einschränken oder verbieten. Vergeht die Frist ohne Einwände des Kunden gilt diese als einverstanden mit der jeweiligen angefragten Verwendung. 2.3) Hat der Kunde mir die vollumfängliche Rechte übergeben (Vertrag) möchte jedoch die Bilder aus dem Netz nehmen tritt 1.2 der AGB`s in Kraft. 2.4) Sollte zum Zeitpunkt bereits Werbeträger erstellt worden sein wie z.B. Flyer, Plakate usw. übernimmt der Kunde die kompletten Kosten für das Werbematerial sowie eine Entschädigung für das erstellen/bearbeiten der Werbevorlagen. 2.5) Zu dem hin wird jedes Foto welches entfernt werden muss ebenfalls vom Kunden mit 50 Franken pro Bild Entschädigt. 2.6) Die Bildrechte können gegen eine Entschädigung in Höhe von 650.- abgekauft werden.  3) Bei Aktshootings behalte ich mir eine Ausweiskontrolle vor dem Shooting vor. Du musst zwingend das 18te Altersjahr erreicht haben. Es gibt keine Toleranzgrenzen. 4) Die auf dieser Web-Site dargestellten Angebote sind grundsätzlich unverbindlich. Alle Angaben inkl. Preise, Ausführung usw. können jederzeit ändern. 5) Werden Bilder, Collagen, Datenträger usw. per Post verschickt, weise ich jegliche Haftung von beschädigten oder verloren gegangenen Sendungen von mir das Risiko übernimmt der Kunde, 5.1) Die Ware wird ersetzt die Kosten trägt jedoch der Kunde.